§ 17 ZR-DBV Inkrafttreten

ZR-DBV - Zentrale Rufnummern-Datenbank Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2020 in Kraft, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 3, 5, 6 sowie 9 bis 11 treten mit 15. September 2021 in Kraft.Die Paragraphen 3, 5, 6, sowie 9 bis 11 treten mit 15. September 2021 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 12 tritt mit 1. Februar 2022 in Kraft.Paragraph 12, tritt mit 1. Februar 2022 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4,§ 13 tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.Paragraph 13, tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.
In Kraft seit 01.12.2020 bis 31.12.9999
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