§ 10c WFA-GV Finanzielle Auswirkungen

WFA-GV - WFA-Grundsatz-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sind gemäß § 17 Abs. 4 Z 3 BHG 2013 auf Grund der WFA-FinAV abzuschätzen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sind gemäß Paragraph 17, Absatz 4, Ziffer 3, BHG 2013 auf Grund der WFA-FinAV abzuschätzen.

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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