§ 10d WFA-GV Ergebnisdarstellung

WFA-GV - WFA-Grundsatz-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Ergebnisdarstellung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere
    1. 1.Ziffer einsProblemanalyse, Zielformulierung und gewählte Maßnahmen
    2. 2.Ziffer 2die finanziellen Auswirkungen gemäß der in den WFA-FinAV festgelegten Vorgaben.
  2. (2)Absatz 2,Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 3 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.
In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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