§ 12 WFA-FinAV Anwendung methodischer Instrumente

WFA-FinAV - WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen stellt ein Instrument (Finanzielle-Auswirkungen-Rechner) sowie ein Handbuch für die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen bereit. Das Instrument ist für die Durchführung und die Darstellung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen heranzuziehen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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