§ 10 WFA-FinAV Ergebnisdarstellung

WFA-FinAV - WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in einem eigenen Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ darzustellen und zu erläutern. Die Details der Berechnungen gemäß § 8 Abs. 5 sind als Anlage beizufügen. Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in einem eigenen Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte“ darzustellen und zu erläutern. Die Details der Berechnungen gemäß Paragraph 8, Absatz 5, sind als Anlage beizufügen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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