§ 15 WFA-FinAV Schlussbestimmungen

WFA-FinAV - WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, BGBl. II Nr. 50/1999, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 1999,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 5, § 7, § 8 Abs. 1, § 13 und § 14 Abs. 2 und 3, Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2015 treten mit 1. April 2015 in Kraft.Paragraph 5,, Paragraph 7,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 13 und Paragraph 14, Absatz 2 und 3, Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2015, treten mit 1. April 2015 in Kraft.
In Kraft seit 02.04.2015 bis 31.12.9999
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