§ 15 WFA-FinAV Schlussbestimmungen

WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, BGBl. II Nr. 50/1999, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 1999,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 5, § 7, § 8 Abs. 1, § 13 und § 14 Abs. 2 und 3, Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2015 treten mit 1. April 2015 in Kraft.Paragraph 5,, Paragraph 7,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 13 und Paragraph 14, Absatz 2 und 3, Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2015, treten mit 1. April 2015 in Kraft.

Stand vor dem 01.04.2015

In Kraft vom 01.01.2013 bis 01.04.2015
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, BGBl. II Nr. 50/1999, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 1999,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 5, § 7, § 8 Abs. 1, § 13 und § 14 Abs. 2 und 3, Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2015 treten mit 1. April 2015 in Kraft.Paragraph 5,, Paragraph 7,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 13 und Paragraph 14, Absatz 2 und 3, Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2015, treten mit 1. April 2015 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten