§ 99 WAG 2018 Meldung an die ESMA

WAG 2018 - Wertpapieraufsichtsgesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln. Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den Paragraphen 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.

In Kraft seit 03.01.2018 bis 31.12.9999
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