Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln. Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den Paragraphen 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.
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