§ 50 VPB-V 2017 Außerkrafttreten

VPB-V 2017 - Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über verantwortliche Personen im Bergbau 2011, BGBl. II Nr. 304/2011, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über verantwortliche Personen im Bergbau 2011, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2011,, außer Kraft.

In Kraft seit 05.04.2017 bis 31.12.9999
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