Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die §§ 8, 13 und 14 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden: Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die Paragraphen 8, 13 und 14 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:
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