§ 20 VermV 2016 Technische Bedingungen

VermV 2016 - Vermessungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 13 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 18 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht. Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß Paragraph 13, Absatz 4, ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß Paragraph 18, Absatz 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.

In Kraft seit 01.10.2018 bis 31.12.9999
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