Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Vermögens- und Erfolgsausweis gemäß der Anlage B1 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber zwei Monate nach dem Meldestichtag zu übermitteln.
In Kraft seit 01.07.2014 bis 31.12.9999
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