Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Erfolgsausweis gemäß der Anlage A2 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber bis zum zwanzigsten Bankarbeitstag des Folgemonats zu übermitteln.
In Kraft seit 31.12.2017 bis 31.12.9999
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