§ 4 VERA-V

Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2017 bis 31.12.9999

Der Erfolgsausweis gemäß der Anlage A2 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber bis zum sechzehntenzwanzigsten Bankarbeitstag des Folgemonats zu übermitteln.

Stand vor dem 30.12.2017

In Kraft vom 01.01.2007 bis 30.12.2017

Der Erfolgsausweis gemäß der Anlage A2 ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber bis zum sechzehntenzwanzigsten Bankarbeitstag des Folgemonats zu übermitteln.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten