Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz (UUIG) Fundstelle

UUIG - Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 18.07.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 44/2019
  3. § 0 gültig von 01.06.2014 bis 17.07.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 39/2014
  4. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.05.2014 zuletzt geändert durch LGBl Nr 106/2013
  5. § 0 gültig von 01.10.2007 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl Nr 72/2007

1. Abschnitt

IPPC-Anlagen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Genehmigungspflicht, Anzeigepflicht

§ 4

Verfahrensbestimmungen

§ 5

Grenzüberschreitende Auswirkungen

§ 6

Genehmigung, Kenntnisnahme der Anzeige

§ 7

Genehmigungsbescheid

§ 8

Emissionsgrenzwerte, äquivalente Parameter und äquivalente technische Maßnahmen

§ 9

Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen

§ 10

Überprüfung und Aktualisierung der Genehmigung einer Anlage

§ 11

Auflassung und endgültige Schließung

§ 12

Überwachung von Anlagen

§ 13

Umweltinspektionen

§ 14

Sondervorschriften für Feuerungsanlagen

§ 15

Strafbestimmungen

§ 16

Strategische Teil-Umgebungslärmkarten

§ 17

Teil-Aktionspläne

§ 18

Information der Öffentlichkeit und Umweltprüfung

§ 19

Umgebungslärmschutz-Verordnung

2. Abschnitt

Straßenverkehrslärm

§ 20

Begriffsbestimmungen

§ 21

Ermittlung der Hauptverkehrsstraßen

§ 22

Strategische (Teil-)Umgebungslärmkarten

§ 23

Strategische Teil-Aktionspläne

3. Abschnitt

Information über die Umwelt

§ 24

Ziel und Anwendungsbereich des 3. Abschnittes

§ 25

Umweltinformationen

§ 26

Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen

§ 27

Erledigung der Begehren

§ 28

Freier Zugang zu Umweltinformationen

§ 29

Mitteilungsschranken

§ 30

Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

§ 31

Rechtsschutz

§ 32

Veröffentlichung von Umweltinformationen

§ 33

Erleichterung des Zugangs zu Umweltinformationen

§ 34

Amtshilfe

4. Abschnitt

Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden

§ 35

Gegenstand und Anwendungsbereich des 4. Abschnittes

§ 36

Begriffsbestimmungen

§ 37

Vermeidung von Umweltschäden

§ 38

Sanierung von Umweltschäden

§ 39

Duldungspflichten

§ 40

Sicherheitsleistung

§ 41

Kosten der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden

§ 42

Umweltbeschwerde

§ 43

Zuständigkeit, Verfahren

§ 44

Grenzüberschreitende Umweltschäden

§ 45

Strafbestimmungen

§ 46

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 44/2019)

§ 47

Anpassung der Anhänge 2 bis 4

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 48

Abgabenbefreiung

§ 49

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 50

Verweisungen

§ 51

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 52

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

§ 53

Umsetzungshinweis

Anhang

1 Weitere Kriterien für die Bestimmung des Standes der Technik

Anhang

2 Berufliche Tätigkeiten

Anhang

3 Sanierung von Umweltschäden

Anhang

4 Kriterien zur Ermittlung der Erheblichkeit von Auswirkungen einer Schädigung

In Kraft seit 18.07.2019 bis 31.12.9999
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