§ 12 USP-NuBeV Schlussbestimmung

USP-NuBeV - USP-Nutzungsbedingungenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Inkrafttreten
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2 Z 9 und 10, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 4 Z 4 bis 6 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2025, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Abs. 6 außer Kraft.Paragraph 2, Ziffer 9 und 10, Paragraph 3, Absatz 3,, Paragraph 4, Absatz eins bis 5, Paragraph 6, Absatz 2 und 3, Paragraph 10, Absatz 4, Ziffer 4 bis 6 sowie Paragraph 11, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2025,, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 4, Absatz 6, außer Kraft.
In Kraft seit 09.09.2025 bis 31.12.9999
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