§ 12 USP-NuBeV Schlussbestimmung

USP-Nutzungsbedingungenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.2025 bis 31.12.9999
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2 Z 9 und 10, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 4 Z 4 bis 6 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2025, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Abs. 6 außer Kraft.Paragraph 2, Ziffer 9 und 10, Paragraph 3, Absatz 3,, Paragraph 4, Absatz eins bis 5, Paragraph 6, Absatz 2 und 3, Paragraph 10, Absatz 4, Ziffer 4 bis 6 sowie Paragraph 11, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2025,, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 4, Absatz 6, außer Kraft.

Stand vor dem 08.09.2025

In Kraft vom 02.02.2016 bis 08.09.2025
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2 Z 9 und 10, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 4 Z 4 bis 6 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2025, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 Abs. 6 außer Kraft.Paragraph 2, Ziffer 9 und 10, Paragraph 3, Absatz 3,, Paragraph 4, Absatz eins bis 5, Paragraph 6, Absatz 2 und 3, Paragraph 10, Absatz 4, Ziffer 4 bis 6 sowie Paragraph 11, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2025,, treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 4, Absatz 6, außer Kraft.

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