Für die Zwecke des § 130 Abs. 1 und des § 135 Abs. 2 und 3 BörseG 2018 sowie dieser Verordnung gilt der Kalender der Handelstage der Wiener Börse AG. Für die Zwecke des Paragraph 130, Absatz eins und des Paragraph 135, Absatz 2 und 3 BörseG 2018 sowie dieser Verordnung gilt der Kalender der Handelstage der Wiener Börse AG.
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