Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung weitere Bestimmungen zum Schutz externer Arbeitskräfte sowie Bestimmungen zum Inhalt des Strahlenschutzpasses festzulegen.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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