§ 32a StJG 2013 Inkrafttreten von Novellen

StJG 2013 - Steiermärkisches Jugendgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

In der Fassung der StJG-Novelle 2018, LGBl. Nr. 69/2018, treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Z 4, 8, 12, 16 und 17, § 3 Abs. 1 und Abs.2 Z 6, § 4 Abs. 3, § 8 Z 4, § 8a, § 11 Abs. 2, § 12, § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Z 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 17, § 18, § 19 Abs. 1 und 2, § 21 Abs. 1, § 25 Abs. 4, 5 und 6, § 26 Abs. 1 Z 2 und 5, Abs. 2 Z 5 und Abs. 7, § 27 Abs. 2, 4 und 4a, § 28 Abs. 1 Z 1 und 3 und Abs. 2 Z 1, § 29 sowie § 31 Abs. 2 mit 1. Jänner 2019 in Kraft; gleichzeitig tritt § 2 Z 18 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018

In Kraft seit 12.09.2018 bis 31.12.9999
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