Zur regionalen Verankerung der Kinder- und Jugendstrategie und zur kommunalen Entwicklung von Kinder- und Jugendarbeit soll in jeder Region im Sinn des Landesentwicklungsprogrammes – LEP 2009, LGBl. Nr. 75/2009, eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Abwicklung der folgenden Aufgaben eingerichtet sein:
1. | Umsetzung der von der Landesregierung vorgegebenen Kinder- und Jugendstrategie einschließlich der damit in Verbindung stehenden Maßnahmen; | |||||||||
2. | Verankerung jugendrelevanter Themen und Anliegen in den entsprechenden regionalen Strukturen und Leitbildern; | |||||||||
3. | Vernetzung jugendrelevanter Stellen und Koordination der entsprechenden Maßnahmen; | |||||||||
4. | Unterstützung von Einrichtungen der Regionen bei deren Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. |
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