§ 42d SprG Aufgaben der benannten Stelle

SprG - Sprengmittelgesetz 2010

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Die benannte Stelle hat die Konformitätsbewertung gemäß § 12f durchzuführen und bei positiver Bewertung eine Konformitätsbescheinigung auszustellen.Die benannte Stelle hat die Konformitätsbewertung gemäß Paragraph 12 f, durchzuführen und bei positiver Bewertung eine Konformitätsbescheinigung auszustellen.
  2. (2)Absatz 2,Stellt die benannte Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung fest, dass Schieß- und Sprengmittel nicht die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen, hat sie den Hersteller aufzufordern, angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und darf keine Konformitätsbescheinigung ausstellen.
  3. (3)Absatz 3,Die benannte Stelle hat die Konformität eines Schieß- und Sprengmittels regelmäßig zu überwachen. Stellt sie im Rahmen einer Überwachung fest, dass das Schieß- und Sprengmittel die Anforderungen nicht mehr erfüllt, hat sie den Hersteller aufzufordern, angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, und eine bereits ausgestellte Bescheinigung falls nötig auszusetzen oder zurückzuziehen.
  4. (4)Absatz 4,Konformitätsbewertungsaufgaben dürfen nach Zustimmung des Auftraggebers nur an Unterauftragnehmer oder an Zweigunternehmen vergeben und übertragen werden, wenn diese die Voraussetzungen des § 42b Abs. 2 erfüllen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens verbleibt bei der benannten Stelle.Konformitätsbewertungsaufgaben dürfen nach Zustimmung des Auftraggebers nur an Unterauftragnehmer oder an Zweigunternehmen vergeben und übertragen werden, wenn diese die Voraussetzungen des Paragraph 42 b, Absatz 2, erfüllen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens verbleibt bei der benannten Stelle.
In Kraft seit 01.04.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 42d SprG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 42d SprG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 42d SprG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 42d SprG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 42d SprG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 42c SprG
§ 42e SprG