Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 12.01.2013 bis 31.12.9999
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