Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Riemen-, Seil- und Kettentriebe sind im Arbeits- und Verkehrsbereich durch Schutzvorrichtungen zu verkleiden oder zu umwehren, sofern sie nicht durch den Flurboden oder andere Teile ausreichend verdeckt sind.
In Kraft seit 15.04.1981 bis 31.12.9999
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