Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Auf Fahrgastschiffen mit offener Reling muß der untere Teil der Reling durch ein Netzwerk gesichert sein. Auf offenen und halbgedeckten Schiffen muß erforderlichenfalls ein Schutz gegen Überbordfallen angebracht sein.
In Kraft seit 15.04.1981 bis 31.12.9999
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