Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer sich nur soweit erforderlich im Bereich von Schlepp- oder Kupplungsseilen oder ähnlichen Gefahrenstellen aufhalten.
In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
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