Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 17. Jänner 2022 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die §§ 10 bis 15, § 21 Abs. 3, § 30 Abs. 7 sowie § 47 Abs. 4, 14 und 15 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. II Nr. 204/2023 treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 10 bis 15, Paragraph 21, Absatz 3,, Paragraph 30, Absatz 7, sowie Paragraph 47, Absatz 4, 14 und 15 in der Fassung des Bundesgesetzblattes Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2023, treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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