§ 43 SchBV Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe

SchBV - Schiffsbetriebsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für Fahrgastschiffe, ausgenommen Fähren, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt.
  2. (2)Absatz 2,Die Mindestbesatzung der Fahrgastschiffe ohne Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen (Tagesausflugsschiffe) auf Wasserstraßen beträgt

         

  1. 1.Ziffer einsfür die nautische Besatzung:

Stufe

Besatzungsmitglieder

Anzahl der Besatzungs-mitglieder für den Ausrüstungsstandard S1 oder S2

 

 

S1

S2

1
1,

L < 20 m

Schiffsführerin / Schiffsführer

Decksfrau / Decksmann

1

1

1

1



2
, , 2

Zulässige
Anzahl der Fahrgäste:
bis 75
Zulässige, Anzahl der Fahrgäste:, bis 75

Schiffsführerin / Schiffsführer

Steuerfrau / Steuermann

Bootsfrau / Bootsmann

Matrosin / Matrose  

Leichtmatrosin / Leichtmatrose

1
-
-
1
-
1, -, -, 1, -

1
-
-
1
-
1, -, -, 1, -



3
, , 3

Zulässige
Anzahl der Fahrgäste:
von 76 bis 300
Zulässige, Anzahl der Fahrgäste:, von 76 bis 300

Schiffsführerin / Schiffsführer

Steuerfrau / Steuermann

Bootsfrau / Bootsmann

Matrosin / Matrose  

Leichtmatrosin / Leichtmatrose

1

-
-
1
1
-, -, 1, 1

1
-
-
1
-
1, -, -, 1, -

4

Zulässige
Anzahl der Fahrgäste:
von 301 bis 700
Zulässige, Anzahl der Fahrgäste:, von 301 bis 700

Schiffsführerin / Schiffsführer

Steuerfrau / Steuermann

Bootsfrau / Bootsmann

Matrosin / Matrose  

Leichtmatrosin / Leichtmatrose

1
1
1 , 1

1
-
-
1, -, -

1
1
-
1
-
1, 1, -, 1, -

5

Zulässige
Anzahl der Fahrgäste:
von 701 bis 1100
Zulässige, Anzahl der Fahrgäste:, von 701 bis 1100

Schiffsführerin / Schiffsführer

Steuerfrau / Steuermann

Bootsfrau / Bootsmann

Matrosin / Matrose  

Leichtmatrosin / Leichtmatrose

1
1
-
2
-
1, 1, -, 2, -

1
1
-
1
11)
1, 1, -, 1, 11)

6

Zulässige
Anzahl der Fahrgäste: von 1101 bis 1600
Zulässige, Anzahl der Fahrgäste: von 1101 bis 1600

Schiffsführerin / Schiffsführer

Steuerfrau / Steuermann

Bootsfrau / Bootsmann

Matrosin / Matrose  

Leichtmatrosin / Leichtmatrose

1
1
1
1
-
1, 1, 1, 1, -

1
1
-
2
-
1, 1, -, 2, -

7

Zulässige
Anzahl der Fahrgäste: über 1600
Zulässige, Anzahl der Fahrgäste: über 1600

Schiffsführerin / Schiffsführer

Steuerfrau / Steuermann

Bootsfrau / Bootsmann

Matrosin / Matrose  

Leichtmatrosin / Leichtmatrose

1
1
1
2
-
1, 1, 1, 2, -

1
1
-
3
-
1, 1, -, 3, -

1) Eine Leichtmatrosin bzw. ein Leichtmatrose darf durch eine Decksfrau bzw. einen Decksmann ersetzt werden.

  1. 2.Ziffer 2
In Kraft seit 17.01.2022 bis 31.12.9999
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