§ 48 SchBV Inkrafttreten

Schiffsbetriebsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2023 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 17. Jänner 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 17. Jänner 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 10 bis 15, § 21 Abs. 3, § 30 Abs. 7 sowie § 47 Abs. 4, 14 und 15 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. II Nr. 204/2023 treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 10 bis 15, Paragraph 21, Absatz 3,, Paragraph 30, Absatz 7, sowie Paragraph 47, Absatz 4, 14 und 15 in der Fassung des Bundesgesetzblattes Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2023, treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 29.06.2023

In Kraft vom 17.01.2022 bis 29.06.2023
Diese Verordnung tritt mit 17. Jänner 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 17. Jänner 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 10 bis 15, § 21 Abs. 3, § 30 Abs. 7 sowie § 47 Abs. 4, 14 und 15 in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. II Nr. 204/2023 treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 10 bis 15, Paragraph 21, Absatz 3,, Paragraph 30, Absatz 7, sowie Paragraph 47, Absatz 4, 14 und 15 in der Fassung des Bundesgesetzblattes Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2023, treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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