§ 16 Sbg. SBBG

Sbg. SBBG - Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.08.2025
  1. (1)Absatz einsDer Ausbildungslehrgang zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.
  2. (2)Absatz 2Die theoretische Ausbildung gliedert sich in folgende Module:

Modul

Unterrichtseinheiten

Dokumentation

4

Ethik und Berufskunde

5

Erste Hilfe

18Ziffer 18

Grundzüge der angewandten Hygiene

6

Grundpflege und Beobachtung

73Ziffer 73

Grundzüge der Pharmakologie

25Ziffer 25

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

20Ziffer 20

Haushaltsführung

8

Grundzüge der Gerontologie

8

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

20Ziffer 20

Grundzüge der Sozialen Sicherheit

5“

  1. (3)Absatz 3Die praktische Ausbildung im Ausmaß von 200 Stunden beinhaltet die Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion. Sie ist im Umfang von 120 Stunden im ambulanten Bereich und im Umfang von 80 Stunden im (teil)stationären Bereich zu absolvieren. In diesen Inhalten der Ausbildung ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ inkludiert.
In Kraft seit 22.07.2025 bis 31.12.9999
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