§ 16 Sbg. SBBG

Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2025 bis 31.12.9999
(1) Der Ausbildungslehrgang zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.

(2) Die theoretische Ausbildung gliedert sich in folgende Module:

Modul Unterrichtseinheiten

Dokumentation 4

Ethik und Berufskunde 8

Erste Hilfe 20

Grundzüge der angewandten Hygiene 6

Grundpflege und Beobachtung 60

Grundzüge der Pharmakologie 20

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre

und Diätkunde 8

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation 20

Haushaltsführung 12

Grundzüge der Gerontologie 10

Grundzüge der Kommunikation und Konflikt-

bewältigung 26

Grundzüge der Sozialen Sicherheit 6

(3) Die praktische Ausbildung ist im Umfang von 120 Stunden im ambulanten Bereich und im Umfang von 80 Stunden im (teil)stationären Bereich zu absolvieren.

  1. (1)Absatz einsDer Ausbildungslehrgang zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.
  2. (2)Absatz 2Die theoretische Ausbildung gliedert sich in folgende Module:

Modul

Unterrichtseinheiten

Dokumentation

4

Ethik und Berufskunde

5

Erste Hilfe

18Ziffer 18

Grundzüge der angewandten Hygiene

6

Grundpflege und Beobachtung

73Ziffer 73

Grundzüge der Pharmakologie

25Ziffer 25

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

20Ziffer 20

Haushaltsführung

8

Grundzüge der Gerontologie

8

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

20Ziffer 20

Grundzüge der Sozialen Sicherheit

5“

  1. (3)Absatz 3Die praktische Ausbildung im Ausmaß von 200 Stunden beinhaltet die Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion. Sie ist im Umfang von 120 Stunden im ambulanten Bereich und im Umfang von 80 Stunden im (teil)stationären Bereich zu absolvieren. In diesen Inhalten der Ausbildung ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ inkludiert.

Stand vor dem 21.07.2025

In Kraft vom 01.03.2009 bis 21.07.2025
(1) Der Ausbildungslehrgang zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.

(2) Die theoretische Ausbildung gliedert sich in folgende Module:

Modul Unterrichtseinheiten

Dokumentation 4

Ethik und Berufskunde 8

Erste Hilfe 20

Grundzüge der angewandten Hygiene 6

Grundpflege und Beobachtung 60

Grundzüge der Pharmakologie 20

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre

und Diätkunde 8

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation 20

Haushaltsführung 12

Grundzüge der Gerontologie 10

Grundzüge der Kommunikation und Konflikt-

bewältigung 26

Grundzüge der Sozialen Sicherheit 6

(3) Die praktische Ausbildung ist im Umfang von 120 Stunden im ambulanten Bereich und im Umfang von 80 Stunden im (teil)stationären Bereich zu absolvieren.

  1. (1)Absatz einsDer Ausbildungslehrgang zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.
  2. (2)Absatz 2Die theoretische Ausbildung gliedert sich in folgende Module:

Modul

Unterrichtseinheiten

Dokumentation

4

Ethik und Berufskunde

5

Erste Hilfe

18Ziffer 18

Grundzüge der angewandten Hygiene

6

Grundpflege und Beobachtung

73Ziffer 73

Grundzüge der Pharmakologie

25Ziffer 25

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

20Ziffer 20

Haushaltsführung

8

Grundzüge der Gerontologie

8

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

20Ziffer 20

Grundzüge der Sozialen Sicherheit

5“

  1. (3)Absatz 3Die praktische Ausbildung im Ausmaß von 200 Stunden beinhaltet die Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion. Sie ist im Umfang von 120 Stunden im ambulanten Bereich und im Umfang von 80 Stunden im (teil)stationären Bereich zu absolvieren. In diesen Inhalten der Ausbildung ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ inkludiert.

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