Salzburger Behindertengesetz 1981 (Sbg. BHG 1981) Fundstelle

Sbg. BHG 1981 - Salzburger Behindertengesetz 1981

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.09.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025
  3. § 0 gültig von 01.11.2019 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 64/2019
  4. § 0 gültig von 23.11.2018 bis 31.10.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2018
  5. § 0 gültig von 01.01.2018 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 123/2017
  6. § 0 gültig von 01.09.2016 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 64/2016
  7. § 0 gültig von 01.01.1982 bis 31.08.2016

I. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Zielsetzung

         § 2      Menschen mit Behinderungen

         § 3      Hilfeleistungen

         § 4      Persönliche Voraussetzungen

         § 4a    Grundsatz der Subsidiarität

         § 4b    Planung und Weiterentwicklung

         § 4c    Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

II. Abschnitt

Hilfe zur Teilhabe

         § 5      Maßnahmen der Hilfe zur Teilhabe

         § 6      Heilbehandlung

         § 7      Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel

         § 8      Hilfe zur Erziehung und Schulbildung

         § 9      Hilfe zur beruflichen Teilhabe

         § 10    Hilfe zur sozialen Teilhabe

         § 11    Hilfe durch geschützte Arbeit

         § 11a   Krankenhilfe

         § 12    Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe

         § 13    Finanzierung von Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe

         § 13a   Aufsicht über Einrichtungen der Hilfe zur Teilhabe

         § 14    Einstellung der Hilfe zur Teilhabe

III. Abschnitt

Soziale Dienste

         § 15    Arten der sozialen Dienste

IIIa. Abschnitt

Psychosozialer Dienst

         § 15a   Zweck und Aufgabenwahrnehmung

IIIb. Abschnitt

Inklusionsbeirat und Anlaufstelle

         § 15b   Inklusionsbeirat

         § 15c   Anlaufstelle

IV. Abschnitt

Kostenregelungen

         § 16    Kostentragung

         § 17    Kostenbeiträge

         § 17a   Anspruchsübergang

         § 17b   Kostenersatz

         § 17c   Ersatz von Reisekosten

V. Abschnitt

Verfahren für Hilfen zur Teilhabe

         § 18    Antrag

         § 18a   Ausschluss von Hilfeleistungen

         § 18b   Sachverständigenteam

         § 18c   Bescheide

         § 18d   Zuständigkeit

         § 18e   Anzeige und Rückerstattungspflicht

VI. Abschnitt

Umgang mit personenbezogenen Daten und Informationsverpflichtungen

         § 19    Verarbeitung personenbezogener Daten

         § 19a   Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

         § 19b   Datenverarbeitung durch Einrichtungen

         § 19c   Einschränkung der Betroffenenrechte

         § 19d   Datenverarbeitung durch den Psychosozialen Dienst

         § 19e   Wahrung der Geheimhaltung im Rahmen der Teilhabe

VII. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

         § 20    Abschluss von Vereinbarungen

         § 20a   Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zum Haushaltsvollzug

         § 20b   Unwirksamkeit der Übertragung, Pfändung und Verpfändung von Leistungsansprüchen

         § 21    Befreiung von Verwaltungsabgaben

         § 21a   Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 21b   Umsetzungshinweis

         § 22    Inkrafttreten

         § 23    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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