§ 18a PStV

PStV - Personenstandsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026

Die Gemeinde Wien hat die Anerkennung der Vaterschaft (§ 163c ABGB/§ 163e ABGB) zu einem minderjährigen Kind, dessen Geburt nicht in einem inländischen Geburtenbuch eingetragen ist, dem Jugendwohlfahrtsträger mitzuteilen. Die Gemeinde Wien hat die Anerkennung der Vaterschaft (Paragraph 163 c, ABGB/§ 163e ABGB) zu einem minderjährigen Kind, dessen Geburt nicht in einem inländischen Geburtenbuch eingetragen ist, dem Jugendwohlfahrtsträger mitzuteilen.

In Kraft seit 12.09.2001 bis 31.12.9999
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