§ 5 PLH-Verordnung 2010 (Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen ), Anträge auf Erhöhung der Vertragsmenge - JUSLINE Österreich
§ 5 PLH-Verordnung 2010 Anträge auf Erhöhung der Vertragsmenge
PLH-Verordnung 2010 - Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Die Erhöhung der Vertragsmenge, die sich auf eine Menge von mindestens 1000 kg zu beziehen hat, ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Musters zu beantragen. Die AMA hat den Empfang des Antrages auf Erhöhung der Vertragsmenge schriftlich zu bestätigen.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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