§ 1 PLH-Verordnung 2010 Allgemeine Bestimmungen

PLH-Verordnung 2010 - Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Anwendungsbereich

Diese Verordnung dient der Durchführung

  1. 1.Ziffer einsder Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO), ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2007, S 1, undder Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO), ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2007, S 1, und
  2. 2.Ziffer 2der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 mit gemeinsamen Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 223 vom 21.08.2008, S 3,der Verordnung (EG) Nr. 826 aus 2008, mit gemeinsamen Bestimmungen für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 223 vom 21.08.2008, S 3,
hinsichtlich der privaten Lagerhaltung.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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