Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.08.2026
Die Schreibweise des Geburtsortes richtet sich nach der Eintragung in der Geburtsurkunde; die Angabe des Landes, in dem sich der Geburtsort befindet, unterbleibt.
In Kraft seit 16.06.2006 bis 31.12.9999
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