Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Der in § 25 Abs. 21 erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben. Der in Paragraph 25, Absatz 21, erster Satz des Passgesetzes 1992 festgelegte Zeitpunkt wird auf 1. Dezember 2023 verschoben.
In Kraft seit 16.06.2023 bis 31.12.9999
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