Oö. Gasverordnung (Oö. GV) Fundstelle

Oö. GV - Oö. Gasverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften für Gasanlagen erlassen werden (Oö. Gasverordnung)

StF: LGBl. Nr. 98/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 3, des § 18 Abs. 3, 4 und 5, des § 19 Abs. 2, des § 22 Abs. 4, des § 25 Abs. 4 und 5 sowie des § 38 Abs. 1, 2 und 3 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG), LGBl. Nr. 114/2002, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 58/2014, wird verordnet:

INHALTSVERZEICHNIS

 

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§  1

Anwendungsbereich

§  2

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Sicherheitstechnische Vorschriften

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§  3

Erdgas (Gasanlagen für die zweite Gasfamilie)

§  4

Flüssiggas (Gasanlagen für die dritte Gasfamilie, wie Propan, Butan und deren Gemische, sowie für Gemische von Flüssiggas mit Luft)

§  5

Aufstellung von Druckbehältern

§  6

Bestimmungen über die Abgasführung

§  7

Wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen und sonstigen Gasanlagen

2. Abschnitt
Brand- und Explosionsschutz für Biogasanlagen

§  8

Über- und Unterdrucksicherungen

§  9

Flammendurchschlagsicherung

§ 10

Gasfackel

§ 11

Gasrohrleitungen

§ 12

Aufstellungserfordernisse für Gasverbrauchseinrichtungen

§ 13

Zutrittsbeschränkung

§ 14

Anforderungen an Membrane für Gasspeicher

§ 15

Baulicher und organisatorischer Brandschutz

§ 16

Explosionsschutztechnische Anforderungen im Allgemeinen

§ 17

Vorgruben und Schächte

§ 18

Fermenter und Faultürme

§ 19

Gasspeicher

§ 20

Gasmotorenaufstellungsräume

§ 21

Verdichter für Biogas

§ 22

Ableitungen aus Überdrucksicherungen

§ 23

Kondensatabscheider

§ 24

Betriebs- und Wartungsvorschriften, Ausnahmebestimmungen

3. Hauptstück
Umweltschutzbestimmungen

§ 25

Errichtung von Feuerungsanlagen

§ 26

Zulässige Brennstoffe

§ 27

Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste

§ 28

Feuerungsanlagen ab 50 KW Nennwärmeleistung

§ 29

Gasmotoren

4. Hauptstück
Abnahme und wiederkehrende Überprüfung

§ 30

Abnahme, Abnahmebefund

§ 31

Wiederkehrende Überprüfungen

§ 32

Prüfablauf und Prüfinhalte

5. Hauptstück
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 33

Übergangsbestimmungen

§ 34

Verweisungen auf Normen und Rechtsvorschriften

§ 35

Gleichwertigkeitsklausel

§ 36

Schlussbestimmungen

§ 37

Inkrafttreten

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

In Kraft seit 31.07.2015 bis 31.12.9999
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