§ 7 NspGV 2015 Konformität elektrischer Betriebsmittel

NspGV 2015 - Niederspannungsgeräteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen

Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach § 4 und Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. Bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Paragraph 4 und Anhang römisch eins vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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