§ 15 NspGV 2015 Übergangs- und Schlussbestimmungen

NspGV 2015 - Niederspannungsgeräteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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