Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
a)Litera aDie wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, sind auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem Begleitdokument angegeben.
b)Litera bDie elektrischen Betriebsmittel sowie ihre Bestandteile sind so beschaffen, dass sie sicher und ordnungsgemäß verbunden oder angeschlossen werden können.
c)Litera cDie elektrischen Betriebsmittel sind so konzipiert und beschaffen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung und angemessener Wartung der Schutz vor den in den Ziffern 2 und 3 aufgeführten Gefahren gewährleistet ist.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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