Anl. 4 NspGV 2015

NspGV 2015 - Niederspannungsgeräteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. 1.Ziffer einsProduktmodell/Produkt (Produkt-, Chargen- Typen- oder Seriennummer):
  2. 2.Ziffer 2Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
  3. 3.Ziffer 3Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
  4. 4.Ziffer 4Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung enthalten, wenn dies zur Identifikation des elektrischen Betriebsmittels notwendig ist.):
  5. 5.Ziffer 5Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
  6. 6.Ziffer 6Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:
  7. 7.Ziffer 7Zusatzangaben:Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

(1) Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.

In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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