Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Marktüberwachungsbehörde darf die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die von der Niederspannungsgeräteverordnung 1995 erfasst sind, dieser Verordnung entsprechen und vor dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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