§ 2 NspGV 2015 Umsetzung

NspGV 2015 - Niederspannungsgeräteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung), ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 357, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung wird den Bestimmungen der Richtlinie 2014/35/EU entsprochen.Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung), Amtsblatt Nummer L 96 vom 29.03.2014 Seite 357, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung wird den Bestimmungen der Richtlinie 2014/35/EU entsprochen.
  2. (2)Absatz 2,Bezugnahmen auf die Richtlinie 2006/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (kodifizierte Fassung), ABl. Nr. L 374 vom 27.12.2006 S. 10, aufgehoben mit Wirkung zum 20.04.2016 durch die Richtlinie 2014/35/EU, gelten als Bezugnahme auf die Richtlinie 2014/35/EU.Bezugnahmen auf die Richtlinie 2006/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (kodifizierte Fassung), Amtsblatt Nummer L 374 vom 27.12.2006 Seite 10, aufgehoben mit Wirkung zum 20.04.2016 durch die Richtlinie 2014/35/EU, gelten als Bezugnahme auf die Richtlinie 2014/35/EU.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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