Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind. Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 römisch fünf und 1000 römisch fünf für Wechselstrom und zwischen 75 römisch fünf und 1500 römisch fünf für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang römisch zwei aufgeführt sind.
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