Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Bezüge
Der Lehrer hat nach Maßgabe der §§ 114 bis 116a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge. Der Lehrer hat nach Maßgabe der Paragraphen 114 bis 116 a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.
In Kraft seit 30.12.2008 bis 31.12.9999
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