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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
RECHTE
Bezüge
Der Lehrer hat nach Maßgabe der §§ 114 bis 117116a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge. Der Lehrer hat nach Maßgabe der Paragraphen 114 bis 117116 a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.
RECHTE
Bezüge
Der Lehrer hat nach Maßgabe der §§ 114 bis 117116a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge. Der Lehrer hat nach Maßgabe der Paragraphen 114 bis 117116 a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.