2.Ziffer 2die Geschäftsführung (§ 10) unddie Geschäftsführung (Paragraph 10,) und
3.Ziffer 3sofern eingerichtet, der Expertenbeirat (§ 8).sofern eingerichtet, der Expertenbeirat (Paragraph 8,).
In Kraft seit 26.04.2017 bis 31.12.9999
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