§ 19 KID-V

KID-V - Kundeninformationsdokument-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Der VaR bei einem Konfidenzintervall von 99 vH eines strukturieren Fonds, dessen Auszahlungsprofil an die Performance eines im Vorhinein definierten Referenzwertpapiers oder -portfolios (nachfolgend Referenzindex genannt) gekoppelt ist, errechnet sich wie folgt:

  1. 1.Ziffer einsDie maßgeblichen Änderungen des Referenzindex für jede einzelne -Woche während der Haltedauer der vergangenen fünf Jahre sind festzulegen. Falls die Länge der Datenreihen des Referenzindex nicht ausreicht, so kann eine historische Simulation gemäß § 10 herangezogen werden.Die maßgeblichen Änderungen des Referenzindex für jede einzelne ris-attachment://image001.png-Woche während der Haltedauer der vergangenen fünf Jahre sind festzulegen. Falls die Länge der Datenreihen des Referenzindex nicht ausreicht, so kann eine historische Simulation gemäß Paragraph 10, herangezogen werden.
  2. 2.Ziffer 2Die logarithmierten Renditen des OGAW bei Laufzeitende, die unter Z 1 ermittelt wurden und den maßgeblichen Änderungen des Referenzindex entsprechen, sind zu simulieren. Sofern die Formel eine Ausschüttung der Erträge berücksichtigt oder die Berücksichtigung erwarteter Ergebnisse – in Abhängigkeit nach dem Eintritt eines in der Simulation definierten Ereignisses – einräumt, so sind diese Auszahlungsprofile bei deren Fälligkeit (am Ende der Halteperiode) mit dem entsprechenden risikolosen Zinssatz zum Zeitpunkt der Simulation zu kapitalisieren.Die logarithmierten Renditen des OGAW bei Laufzeitende, die unter Ziffer eins, ermittelt wurden und den maßgeblichen Änderungen des Referenzindex entsprechen, sind zu simulieren. Sofern die Formel eine Ausschüttung der Erträge berücksichtigt oder die Berücksichtigung erwarteter Ergebnisse – in Abhängigkeit nach dem Eintritt eines in der Simulation definierten Ereignisses – einräumt, so sind diese Auszahlungsprofile bei deren Fälligkeit (am Ende der Halteperioderis-attachment://image002.png) mit dem entsprechenden risikolosen Zinssatz zum Zeitpunkt der Simulation zu kapitalisieren.
  3. 3.Ziffer 3Das 1%ige Perzentil der Verteilung der simulierten logarithmierten Renditen des OGAW, die unter Z 2 errechnet wurden, ist abzugrenzen. Dieses Perzentil, dessen Vorzeichen gemäß internationaler Standards zu ändern ist, stellt den historischen VaR des OGAW bei Laufzeitende mit einem Konfidenzintervall von 99 vH dar.Das 1%ige Perzentil der Verteilung der simulierten logarithmierten Renditen des OGAW, die unter Ziffer 2, errechnet wurden, ist abzugrenzen. Dieses Perzentil, dessen Vorzeichen gemäß internationaler Standards zu ändern ist, stellt den historischen VaR des OGAW bei Laufzeitende mit einem Konfidenzintervall von 99 vH dar.
  4. 4.Ziffer 4Sobald der 99%ige VaR errechnet wurde, ist dessen dazugehörige annualisierte Volatilität wie folgt zu berechnen:
    1. a)Litera aDer Parameter als durchschnittlicher, wöchentlicher, risikofreier Zinssatz, der für die Haltedauer gilt, ist festzulegen. Dieser Zinssatz ist zu schätzen, falls er nicht direkt von der Zinsswap-Kurve ableitbar ist.
    2. b)Litera bMittels Reverse Engineering des in dieser Bestimmung beschriebenen Modells sind die wöchentlichen Volatilitäten der Renditen (), die mit dem errechneten VaR einhergehen, gemäß Z 3 zu berechnen. Dies erfolgt, indem nachstehende Gleichung nach aufgelöst wird:Mittels Reverse Engineering des in dieser Bestimmung beschriebenen Modells sind die wöchentlichen Volatilitäten der Renditen (ris-attachment://image004.png), die mit dem errechneten VaR einhergehen, gemäß Ziffer 3, zu berechnen. Dies erfolgt, indem nachstehende Gleichung nach ris-attachment://image004.png aufgelöst wird:

              

  1. 5.Ziffer 5Die Volatilität ist mittels Wurzel-Zeit-Formel ( ) zu annualisieren.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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