§ 16 KID-V

KID-V - Kundeninformationsdokument-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Die Berechnung des SRRI bei Lebenszyklusfonds geschieht wie folgt:

  1. 1.Ziffer einsSofern die Vergangenheitsdaten der Renditen vollständig sind und der OGAW sein Zielportfolio nicht in der betreffenden Periode geändert hat, ist die tatsächliche historische Volatilität heranzuziehen.
  2. 2.Ziffer 2Für neu aufgelegte OGAW, bei denen keine vollständigen Vergangenheitsdaten über ihre Renditen vorliegen, ist die Vorgehensweise wie folgt:
    1. a)Litera aEs sind die entsprechenden Vergangenheitsdaten der Renditen des OGAW heranzuziehen.
    2. b)Litera bDas dem OGAW entsprechende und repräsentative Modellportfolio, Zielportfolio oder eine Benchmark ist festzulegen und deren Renditen zu errechnen.
    3. c)Litera cDie beiden Datenreihen der Renditen sind zu einer einzelnen Stichprobe zu verknüpfen, damit die annualisierte Volatilität errechnet werden kann.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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